Bankverbindung: Stadtsparkasse Remscheid, IBAN: DE96 3405 0000 0000 1418 53
1. Geltungsbereich
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem
Bergischer-Büro-Support und dem Vertragspartner.
2. Leistungen, Preise, Zahlungsvereinbarung, Zahlungsmethoden
3. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich (Bergischer-Büro-Support, Martina Richter, Mispelweg 21, 42399 Wuppertal, E-Mail: hallo@bergischer-buero-support.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
4. Umfang der Verschwiegenheit und Weitergabe
Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Daten, Mitteilungen, Schriftstücke und Ähnliches, einschließlich textlicher, tabellarischer, grafischer, fotografischer, technischer, zeichnerischer, elektronischer, mündlicher oder sonstiger Aufzeichnungen und Mitteilungen sowie Computersoft- und hardware, soweit sie in irgendeinem Bezug zu den vereinbarten Dienstleistungen stehen.
5. Datenschutz
Es gilt die separate DATENSCHUTZERKLÄRUNG des Bergischer-Büro-Support.
6. Kunden- Links (sofern sie auf meiner Internetseite veröffentlicht sind)
Für die Inhalte dieser Werbung, die Inhalte Ihrer Internetseiten und sozialen Medien, der Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen etc. sind ausschließlich die Kunden selbst verantwortlich und ggf. haftbar zu machen.
7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand Wuppertal vereinbart.
8. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame, undurchführbare oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem am Nächsten kommt, was die Vertragspartner wirksamer Weise im Zeitpunkt dieser Vereinbarung vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Nichtigkeit gekannt hätten. Gleiches gilt für eine Lücke in dieser Vereinbarung.